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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Holly’s Friends - Hundetagesstätte

 

Allgemein gilt:

Die Happy Huta GmbH – Holly’s Friends Hundetagesstätte verpflichtet sich, die in Betreuung genommen Hunde bestens zu versorgen, artgerecht unterzubringen, zu füttern und zu pflegen, das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.

 

  • 1 Geltungsbereich

Die Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Betreuung von Hunden sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen der Happy Huta GmbH – Holly’s Friends Hundetagesstätte im Rahmen der zeitweisen Betreuung des Hundes.

 

  • 2 Begriffsbestimmungen

Hundetagesstätte bedeutet, dass der Hund am selben Tag während der Öffnungszeiten gebracht und abgeholt wird und nicht über Nacht in der Betreuung der Happy Huta GmbH – Holly’s Friends Hundetagesstätte verbleibt.

 

  • 3 Schnüffeltermin/Buchung

(1) Der Hundehalter wird über die Betreuung am Schnüffeltermin der Happy Huta GmbH – Holly’s Friends Hundetagesstätte eingehend informiert. Details, Zeiten, Konditionen und Kosten ggf. mit Zusatzkosten werden im Betreuungsvertrag festgelegt.

(2) Der Besuch der Hundetagesstätte ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

(3) Jegliche Besonderheiten, wie Verpflegung, medizinische Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich schriftlich anzugeben. Der Hundehalter trägt dafür Sorge, dass alle Arbeitsmittel wie Medikamente, Pflegeutensilien, Halsband, Futter etc. rechtzeitig mit der Abgabe des zu betreuenden Hundes zur Verfügung gestellt werden. Bei der Betreuung ist selbstverständlich auch eine individuell von zu Hause gewohnte Fütterung vorgesehen, wenn sie gewünscht ist, dies muss bei Vertragsabschluss genau angegeben werden und das Futter ebenfalls in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt werden.

(4) Physische und psychische Besonderheiten oder Störungen des zu betreuenden Hundes sowie den Verdacht darauf, insbesondere aggressive oder ängstliche Verhaltensauffälligkeiten sind der Hundetagesstätte bei der Buchung mitzuteilen.

(5) Der Halter bestätigt, dass alle Informationen bezüglich des Hundes vollständig und wahrheitsgetreu sind.

 

  • 4 Vertragspartner/-abschluss

(1) Vertragspartner ist die Happy Huta GmbH – Holly’s Friends Hundetagesstätte und der Eigentümer/Halter des Hundes (im folgenden Kunde genannt). Hat ein Dritter für den Kunden gebucht, haftet dieser der Happy Huta GmbH – Holly’s Friends Hundetagesstätte gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hundebetreuungsvertrag, sofern der Happy Huta GmbH – Holly’s Friends Hundetagesstätte eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

(2) Die Anmeldung des Hundes kann persönlich oder per E-Mail erfolgen.

(3) Die Happy Huta GmbH – Holly’s Friends Hundetagesstätte bestätigt dem Kunden die Anmeldung schriftlich oder persönlich und teilt die anfallenden Kosten für die vom Kunden bei Anmeldung gewünschten Leistungen mit.

(4) Der Vertrag zwischen dem Hundehalter/Kunden des in den Happy Huta GmbH – Holly’s Friends Hundetagesstätte gegebenen Hundes kommt erst zustande, wenn die Happy Huta GmbH – Holly’s Friends Hundetagesstätte dem Kunden die Reservierung bestätigt, die Kosten der gebuchten Leistungen mitteilt, und der Kunde diese mitgeteilten Kosten innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Bestätigung der Reservierung und Mitteilung der Kosten in voll zahlt.

(5) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine vollständige Bezahlung durch den Kunden, kommt ein Vertrag nicht zustande und die Reservierung entfällt.

(6) Erfolgt die Zahlung verspätet, stellt dies ein neues Angebot durch den Kunden dar. Ein Vertrag kommt bei einer verspäteten Zahlung nur zustande, wenn der Happy Huta GmbH – Holly’s Friends Hundetagesstätte dem Kunden gegenüber bestätigt, den Hund in die gewünschte Betreuung aufzunehmen. Kann eine Betreuung im gewünschten Zeitraum nicht erfolgen, ist die Happy Huta GmbH – Holly’s Friends Hundetagesstätte verpflichtet, dies dem Kunden innerhalb von 5 Tagen mitzuteilen und das Vertragsangebot abzulehnen. In diesem Fall ist die geleistete Zahlung von Happy Huta GmbH – Holly’s Friends Hundetagesstätte an den Kunden zu erstatten.

(7) Hunde, die noch nicht in Happy Huta GmbH – Holly’s Friends Hundetagesstätte zur Betreuung waren, müssen erst zu einem Schnüffeltag, eine Art Probetag, in der Happy Huta GmbH – Holly’s Friends Hundetagesstätte angemeldet werden, an dem entschieden wird, ob der Hund in das etablierte Rudel der Hundetagesstätte passt.

(8) Die Anmeldung zur Tagesbetreuung muss mindestens 3 Werktage vor Abgabe des Hundes erfolgen. Ein Vertrag kommt bereits mit der Bestätigung der Happy Huta GmbH – Holly’s Friends Hundetagesstätte, den Hund am gewünschten Tage in die Tagesbetreuung aufzunehmen, zustande. Die gewünschten Leistungen sind vom Kunden bei Abgabe des Hundes im Voraus zu bezahlen. Erfolgt keine Zahlung ist der Happy Huta GmbH – Holly’s Friends Hundetagesstätte berechtigt, die Aufnahme des Hundes zu verweigern.

 

  • 5 Leistungen

(1) Die Happy Huta GmbH – Holly’s Friends Hundetagesstätte ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchte Betreuung bereitzuhalten, den Hund bei Abgabe in die Obhut zu nehmen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Betreuung des Hundes und die vom Kunden für den Hund in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltende bzw. vereinbarte Preise der Happy Huta GmbH – Holly’s Friends Hundetagesstätte zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Happy Huta GmbH – Holly’s Friends Hundetagesstätte an Dritte.

(3) Die Preise können von dem Happy Huta GmbH – Holly’s Friends Hundetagesstätte geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der zu betreuenden Hunde und/oder der Leistungen der Happy Huta GmbH – Holly’s Friends Hundetagesstätte oder der Betreuungsdauer des Hundes wünscht und der Happy Huta GmbH – Holly’s Friends Hundetagesstätte dem zustimmt.

 

  • 6 Freier Auslauf und Sozialverträglichkeit

Während der vereinbarten Hundetagesstättesdauer gewährleistet die Happy Huta GmbH – Holly’s Friends Hundetagesstätte dem in die Hundetagesstätte gegebenen Hund ausreichend betreuten Freilauf auf dem umzäunten Gelände zu verschaffen. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund dort ohne Leine geführt wird und übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden Risiken. Mit der Angabe sozialverträglich willigt der Hundehalter ein, dass sein Hund mit anderen Hunden freien Auslauf auf dem Gelände bekommt.

 

  • 7 Impfungen, Krankheiten

(1) Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes in die Happy Huta GmbH – Holly’s Friends Hundetagesstätte, dass dieser über einen gültigen, seinem Alter entsprechenden, aktuellen Impfschutz verfügt. Hierzu gehören Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut, die weniger als ein Jahr und mindestens 3 Wochen alt sind. Impfungen gegen Zwingerhusten sind erwünscht. Der gültige, europäische Impfausweis mit den eingetragenen notwendigen Vorsorgeimpfungen ist bei Abgabe des zu betreuenden Hundes vorzulegen und wird in der Hundetagesstätte hinterlegt.

(2) Besitzt der in die Hundetagesstätte gegebene Hund nicht die aufgeführten Impfungen, ist die Happy Huta GmbH – Holly’s Friends Hundetagesstätte berechtigt, von dem Hundetagesstättevertrag zurückzutreten.

(3) Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes in der Happy Huta GmbH – Holly’s Friends Hundetagesstätte außerdem, dass dieser gesund und frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten für andere Personen oder Tiere ist und innerhalb der letzten 4 Wochen eine Flohprophylaxe erhalten hat, sowie in den letzten 3 Monaten gegen Bandwürmer und Rundwürmer entwurmt wurde.

(4) Der Verdacht auf eine Erkrankung oder das Wissen über eine chronische Erkrankung bzw. Behinderung des zu betreuenden Hundes und evtl. bestehende Therapien sind ausdrücklich vom Hundehalter bei der Buchung bekannt zu geben. Die Happy Huta GmbH – Holly’s Friends Hundetagesstätte übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen. Bringt der Hund eine ansteckende Krankheit oder einen Parasitenbefall mit, trägt der Eigentümer dieses Hundes die dadurch entstandenen Kosten, wie Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde und Personen oder anderer Tiere. Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten kommen. Für diesen Fall kann von der Happy Huta GmbH – Holly’s Friends Hundetagesstätte keine Haftung übernommen werden.

(5) Die Happy Huta GmbH – Holly’s Friends Hundetagesstätte übernimmt keine Garantie für die Gesundheit des zu betreuenden Hundes. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt bei Erkrankung oder deren Abklärung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Die Happy Huta GmbH – Holly’s Friends Hundetagesstätte ist berechtigt, einen Tierarzt eigener Wahl mit der Behandlung zu beauftragen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen.

 

  • 8 Läufige Hündinnen

Läufige Hündinnen und Hündinnen, die während des Aufenthalts läufig werden könnten, können nicht in die Happy Huta GmbH – Holly’s Friends Hundetagesstätte aufgenommen werden. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in die Hundetagesstätte geben bzw. eine Hündin, die während des Aufenthaltes läufig wird, und dieses der Happy Huta GmbH – Holly’s Friends Hundetagesstätte verschweigen, wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während der Hundetagesstättenzeit) keine Haftung übernommen. Sollte eine Hündin während des Aufenthalts läufig werden, muss die Betreuung abgebrochen werden. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.

 

  • 9 Haftungsausschluss

(1) Der Hundehalter versichert, dass der in Betreuung gegebene Hund sein Eigentum ist und eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung besteht. Eine aktuelle Bestätigung der Versicherung ist bei der Abgabe zu hinterlegen.

(2) Der Aufnahme des Hundes in die Betreuung der Happy Huta GmbH – Holly’s Friends Hundetagesstätte erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters. Der Hundehalter haftet für die durch den zu betreuenden Hund verursachten Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.

(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Inhaber der Happy Huta GmbH – Holly’s Friends Hundetagesstätte oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen und/oder für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Hundetagesstätte oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, bleibt hiervon ausgenommen.

(4) Der Hundehalter stellt die Happy Huta GmbH – Holly’s Friends Hundetagesstätte und deren Erfüllungsgehilfen von eventuellen Ansprüchen Dritter frei, soweit diese Ansprüche nicht auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beruhen.

(5) Für eigene mitgebrachte Gegenstände des Hundehalters wie Körbe, Decken, Boxen, Spielzeug, Leinen, u. ä. übernimmt die Happy Huta GmbH – Holly’s Friends Hundetagesstätte keine Haftung.

(6) Für eventuelle Schäden durch Beißereien unter den Hunden tritt die Happy Huta GmbH – Holly’s Friends Hundetagesstätte nicht ein, es sei denn es liegt grobe Fahrlässigkeit vor.

 

  • 10 Kontaktperson im Notfall

Der Hundehalter ist verpflichtet, eine Kontaktperson zu nennen, die die Happy Huta GmbH – Holly’s Friends Hundetagesstätte jederzeit telefonisch erreichen kann. Der Hundehalter bzw. die Kontaktperson wird durch die Hundetagesstätte unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Sie wird des Weiteren benachrichtigt, wenn der zu betreuende Hund in der Hundetagesstätte Aggressionsverhalten bzw. Angstverhalten zeigt, dass eine gefahrlose Führung unmöglich macht. Der Hundehalter hat in diesen Fällen Sorge zu tragen, dass der Hund durch ihn oder durch die Kontaktperson gegebenenfalls abgeholt wird.

 

  • 12 Betreuungszeiten

Die Hunde, in die Hundetagesstätte kommen, können von Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 07:30 bis 09:30 Uhr gebracht und von 15:30 bis 18:00 Uhr abgeholt werden. Ein Anspruch auf andere Bring- und Abholzeiten besteht nicht, außer es wurde vorab mit der Leitung der Hundetagesstätte vereinbart. In diesem Falle muss dies schriftlich im Betreuungsvertrag festgehalten werden. Mündliche Vereinbarungen verlieren ihre Gültigkeit.

 

  • 13 Rahmenbedingungen für die Tagesbetreuung

Reservierungen für die Hundetagesstätte sind verbindlich.

 

  • 14 Datenschutz

Der Kunde erklärt sich bereit, dass die erhobenen Personendaten und sachbezogenen Daten in die Kundenkartei aufgenommen werden. Diese Daten werden ausschließlich für die professionelle Tierbetreuung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Die Hundetagesstätte behält sich vor, während der Betreuung Fotos oder Videos aufzunehmen. Der Hundehalter des zu betreuenden Hundes erklärt sich mit der Veröffentlichung dieser Materialien durch die Hundetagesstätte auf der Homepage und anderen Medien einverstanden.

 

  • 15 Spaziergänge

Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass die Mitarbeiter der Happy Huta GmbH – Holly’s Friends Hundetagesstätte mit seinem Hund Spaziergänge an der Leine durchführen dürfen. Auch erklärt er sich einverstanden, dass sein Hund zu diesem Zweck mit dem Auto zu den Spazierwegen gefahren werden darf. Der Hundehalter haftet für die durch den zu betreuenden Hund verursachten Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Eine Haftung der Happy Huta GmbH – Holly’s Friends Hundetagesstätte wird ausdrücklich nur auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

 

  • 16 Abschlussbestimmungen

Die Vertragssprache ist Deutsch. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen rechtswidrig oder ungültig sein oder werden, so bleiben die weiteren Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Happy Huta GmbH – Holly’s Friends Hundetagesstätte und der Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem gewollten rechtlichen und wirtschaftlichen Ergebnis der Vereinbarung der Vertragspartner am nächsten kommt. Eine solche Bestimmung gilt als vereinbart.

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